{"id":27,"date":"2013-11-11T12:18:15","date_gmt":"2013-11-11T11:18:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tv-trais-horloff.de\/?page_id=27"},"modified":"2023-02-28T14:15:27","modified_gmt":"2023-02-28T13:15:27","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.tv-trais-horloff.de\/?page_id=27","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"text-decoration: underline;\">Vereinssatzung<\/span><\/h1>\n<h3>Original vom 19.05.1978, Erg\u00e4nzungen bzw. \u00c4nderungen &#8211; jeweils in der Generalversammlung satzungsgem\u00e4\u00df verabschiedet am: 19.06.1979; 22.05.1981; 11.05.1987; 28.06.2002; 12.06.2009; 21.01.2011; 03.09.2021)<\/h3>\n<p><i>&nbsp;<\/i><\/p>\n<h2><b>A.&nbsp; <\/b><b>Allgemeines<\/b><\/h2>\n<p><b>\u00a7 1 \u2013 Name, Sitz<\/b><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTV 1912 Trais-Horloff\u201c. Er hat seinen Sitz in 35410 Hungen\/Trais-Horloff.<\/p>\n<p><b>\u00a72 \u2013 Vereinszweck, Gemeinn\u00fctzigkeit<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Aufwendungen f\u00fcr T\u00e4tigkeiten im Interesse des Vereins k\u00f6nnen ersetzt werden.<\/li>\n<li>Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen eine sogenannte Ehrenamtspauschale in H\u00f6he des Ehrenamtsfreibetrags (gem. \u00a7 3, Nr. 26 a EStG) erhalten.<\/li>\n<li>Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. und erkennt vorbehaltlos die Hauptsatzung des Bundes und die Satzungen seiner Fachverb\u00e4nde an.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a73 \u2013 Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><b>\u00a74 \u2013 Vereins\u00e4mter<\/b><\/p>\n<p>Die Vereins\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<\/p>\n<h2><b>B.&nbsp; <\/b><b>Mitgliedschaft <\/b><\/h2>\n<p><b>\u00a75 \u2013 Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Mitglieder des Vereins sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Erwachsene (Aktive und Passive)<\/li>\n<li>Kinder und Jugendliche (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder (keine Altersbegrenzung).<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>\u00a76 \u2013 Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Dar\u00fcber entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann dem Antragsteller ohne Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich mitgeteilt werden. Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s.<\/p>\n<p><b>\u00a77 \u2013 Rechte der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Das aktive Wahlrecht steht Mitgliedern ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu, das passive Wahlrecht ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.<\/p>\n<p>Eine Vertretung durch die Eltern oder personensorgeberechtigte Elternteile bei Abstimmungen und Wahlen ist nicht statthaft.<\/p>\n<p>Mitgliedern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stehen das Rede- und Anwesenheitsrecht in den Mitgliederversammlungen sowie das Recht auf Teilhabe an den Leistungen des Vereins, insbesondere der Nutzung seiner Einrichtungen, zu.<\/p>\n<p>Die stimmberechtigten Mitglieder haben das Recht, dem Gesamtvorstand und der Mitgliederversammlung Antr\u00e4ge zu unterbreiten.<\/p>\n<p><b>\u00a78 \u2013 Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet<\/p>\n<ol start=\"1\">\n<li>die Vereinssatzung anzuerkennen<\/li>\n<li>die Zwecke des Vereins zu f\u00f6rdern und zu unterst\u00fctzen<\/li>\n<li>die festgesetzten Mitgliedsbeitr\u00e4ge und Umlagen p\u00fcnktlich zu entrichten<\/li>\n<li>die Anordnungen des erweiterten Gesamtvorstands und die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung zu respektieren<\/li>\n<li>die weiteren sportrechtlichen Vorgaben nach den jeweils geltenden Verbandsrichtlinien bei sportlichen Aktivit\u00e4ten zu beachten<\/li>\n<li>das Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen schadensersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a79 \u2013 Beitrag<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die H\u00f6he und der Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit des Beitrages setzt die Mitgliederversammlung fest.<\/li>\n<li>Geb\u00fchren und Umlagen sollen im Lastschriftverfahren eingezogen werden (Barzahlung ist m\u00f6glich). Jedes Mitglied sollte dem Verein eine Einzugserm\u00e4chtigung erteilen und f\u00fcr eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos sorgen. Weist das Konto eines Mitglieds zum Zeitpunkt der Abbuchung des Beitrages keine Deckung auf, so haftet das Mitglied dem Verein gegen\u00fcber f\u00fcr s\u00e4mtliche in Zusammenhang mit der Beitragseinziehung sowie evtl. R\u00fccklastschriften entstehenden Kosten.<\/li>\n<li>Bei sozialer Notlage kann der Gesamtvorstand auf Antrag die Beitragszahlung stunden, ganz oder teilweise aufheben.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet, wenn das Mitglied mit der Entrichtung von Beitr\u00e4gen und Umlagen l\u00e4nger als 6 Monate im Verzug ist und kein Antrag nach \u00a79 Abs. 3 positiv beschieden wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a710 \u2013 Austritt<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erkl\u00e4rung zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gek\u00fcndigt werden.<\/li>\n<li>Mit dem Ausscheiden erl\u00f6schen alle verm\u00f6gensrechtlichen Anspr\u00fcche des Mitgliedes gegen den Verein.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a711 \u2013 Ausschluss<\/b><\/p>\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins versto\u00dfen oder sich vereinssch\u00e4digend verhalten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Mitglied<\/p>\n<ul>\n<li>mit der Entrichtung von Beitr\u00e4gen, Umlagen l\u00e4nger als sechs Monate in Verzug ist (siehe \u00a79).<\/li>\n<li>Mitglieder des Vorstandes in der \u00d6ffentlichkeit beleidigt<\/li>\n<li>den Verein in der \u00d6ffentlichkeit massiv in beleidigender Form kritisiert<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber den Ausschluss der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand mit 2\/3-Mehrheit endg\u00fcltig. Ein Rechtsmittel gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss findet nicht statt.<\/p>\n<p><b>\u00a712 \u2013 Ehrungen<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr besondere Verdienste um den Verein und um den Sport allgemein k\u00f6nnen verliehen werden:<\/p>\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Vereins-Ehrennadel in Silber und Ehrenurkunde f\u00fcr 25-j\u00e4hrige ununterbrochene Mitgliedschaft<\/p>\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Vereins-Ehrennadel in Gold und Ehrenbrief f\u00fcr 40-j\u00e4hrige ununterbrochene Mitgliedschaft<\/p>\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Eigenschaft als Ehrenmitglied f\u00fcr 50-j\u00e4hrige ununterbrochene Mitgliedschaft oder f\u00fcr hervorragende Verdienste um den Verein und (oder) den Sport im Allgemeinen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Ehrungen z\u00e4hlt die Mitgliedschaft erst mit Erreichung des 16. Lebensjahres.<\/p>\n<p>Aktive Sportler erhalten f\u00fcr<\/p>\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; 100 Spiele in Seniorenmannschaften die Spielernadel in Bronze<\/p>\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; 250 Spiele in Seniorenmannschaften die Spielernadel in Silber<\/p>\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; 500 Spiele in Seniorenmannschaften die Spielernadel in Gold<\/p>\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; 750 Spiele und mehr in Seniorenmannschaften nach Ma\u00dfgabe des Vereins eine besondere Ehrung.<\/p>\n<p>Die Verleihung der Vereins-Ehrennadeln wird vom Vorstand beschlossen und in der ordentlichen Mitgliederversammlung vollzogen.<\/p>\n<p>Die Ernennung eines Ehrenmitgliedes wird vom Vorstand beschlossen und in der ordentlichen Mitgliederversammlung vollzogen.<\/p>\n<h4>C.&nbsp; Organe des Vereines<\/h4>\n<p><b>\u00a713 \u2013 Vereinsorgane<\/b><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/p>\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der erweiterte Vorstand<\/p>\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><b>\u00a714 \u2013 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand\/Pr\u00e4sidium<\/b><\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinne von \u00a726 BGB besteht aus:<\/p>\n<ol>\n<li>&nbsp;drei gleichberechtigten Pr\u00e4sidiums-Mitgliedern und<\/li>\n<li>dem Kassenwart<\/li>\n<li>statt drei gleichberechtigter Pr\u00e4sidiums-Mitgliedern k\u00f6nnen auch ein 1.Vorsitzende(r) und ein 2.Vorsitzende(r) gew\u00e4hlt werden. Diese Entscheidung obliegt der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Mitglieder des Pr\u00e4sidiums sind in vollem Umfang einzelvertretungsberechtigt genauso wie ein evtl. gew\u00e4hlter 1.Vorsitzende(r).<\/p>\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand hat das Recht, Entscheidungen herbeizuf\u00fchren und erforderliche Ausgaben bis zu einer Betragsh\u00f6he von \u20ac 500,- zu t\u00e4tigen.<\/p>\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Das Pr\u00e4sidium bzw. der\/die 1.Vorsitzende beschlie\u00dft \u00fcber die Verteilung einzelner Aufgaben (z.B. Verwaltung, sportlicher Bereich, \u00d6ffentlichkeitsarbeit) untereinander. Ein Pr\u00e4sidiums-Mitglied kann auch in Personalunion Leiter einer Abteilung sein.<\/p>\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Das Pr\u00e4sidium bzw. der\/die 1.Vorsitzende beruft Sitzungen und Versammlungen ein, f\u00fchrt in ihnen den Vorsitz und leitet sie.<\/p>\n<p>e)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Das Pr\u00e4sidium bzw. der\/die 1.Vorsitzende hat der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung einen Jahresbericht zu erstatten.<\/p>\n<p><b>\u00a715 \u2013 Erweiterter Vorstand<\/b><\/p>\n<p>Der erweiterte Vorstand besteht aus:<\/p>\n<ol>\n<li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand<\/li>\n<li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>den Abteilungsleitern<\/li>\n<li>dem Spielausschuss<\/li>\n<li>den Jugendleitern<\/li>\n<li>den Beisitzern (Anzahl wird nach Erfordernis auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Rahmen der Satzung. Die Verwendung der Mittel hat nach den Grunds\u00e4tzen der Wirtschaftlichkeit bei sparsamer Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Rahmen des \u00a72 dieser Satzung erfolgen. Alle Ausgaben \u2013 Ausnahme siehe \u00a714 Abs. 3 \u2013 m\u00fcssen vor ihrer T\u00e4tigkeit dem Grunde und der H\u00f6he nach durch den erweiterten Vorstand genehmigt sein. F\u00fcr alle Anschaffungen gr\u00f6\u00dfer<b> <\/b>1.000,-\u20ac m\u00fcssen min. 2 schriftliche Kostenvoranschl\u00e4ge eingeholt werden. Andere Ausgaben, die vorher nicht der H\u00f6he nach festgestellt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen mindestens dem Grund nach genehmigt sein.<\/p>\n<p>Der erweiterte Vorstand wird in seiner Gesamtheit alle 4 Jahre von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt und ist ihr gegen\u00fcber verantwortlich. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand satzungsgem\u00e4\u00df bestellt ist. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, kann der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung in den Vorstand berufen.<\/p>\n<p>Scheiden mehr als die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder gleichzeitig aus, und ist eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung nicht gew\u00e4hrleistet, so ist eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung (siehe auch \u00a727) einzuberufen.<\/p>\n<p>Die Amtszeit der in der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Vorstandsmitglieder dauert bis zum turnusm\u00e4\u00dfigen Wahltermin der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><b>\u00a716 \u2013 Vorstandssitzung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Eine Vorstandssitzung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Vorstandsmitglieder dies unter Angaben von Gr\u00fcnden verlangen.<\/li>\n<li>Der Vorstand muss monatlich mindestens einmal zusammenkommen und ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind.<\/li>\n<li>Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.<\/li>\n<li>Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt, kann jedoch auf die n\u00e4chste Sitzung vertagt werden.<\/li>\n<li>\u00dcber die Sitzungen ist ein Protokoll zu f\u00fchren, in dem die Beschl\u00fcsse inhaltlich aufzunehmen sind.<\/li>\n<li>Die Sitzungen des Vorstandes sind vertraulich.<\/li>\n<li>Alle Beschl\u00fcsse sind grunds\u00e4tzlich in Sitzungen herbeizuf\u00fchren. Ausnahmsweise kann ein Beschluss auch schriftlich durch Rundfrage bei allen Vorstandsmitgliedern unter genauer Angabe des Beschlussgegenstandes herbeigef\u00fchrt werden oder im Rahmen des \u00a714 Abs. 3 durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand getroffen werden.<\/li>\n<li>Das Protokoll der vorangegangenen Vorstandssitzung ist zu Beginn der jeweiligen Vorstandssitzung zu verlesen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a717 \u2013 Kassenwart<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Kassenwart hat die Kassengesch\u00e4fte zu erledigen.<\/li>\n<li>Er hat mit Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres die Kassenb\u00fccher abzuschliessen und die Abrechnung den Kassenpr\u00fcfern (\u00a722) zur \u00dcberpr\u00fcfung vorzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a718 \u2013 Schriftf\u00fchrer<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Schriftf\u00fchrer besorgt den Schriftverkehr und die Protokollf\u00fchrung in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.<\/li>\n<li>Protokolle muss er gemeinsam mit einem Pr\u00e4sidiumsmitglied bzw. dem 1.Vorsitzenden unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a719 \u2013Abteilungsleiter<\/b><\/p>\n<p>Den Abteilungsleitern obliegt die sportliche Leitung der jeweiligen Sparte.<\/p>\n<p><b>\u00a720 \u2013Jugendleiter<\/b><\/p>\n<p>Sind verantwortlich f\u00fcr die jeweilige Jugendabteilung und unterstehen den Abteilungsleitern.<\/p>\n<p><b>\u00a721 \u2013 Beisitzer<\/b><\/p>\n<p>Die Anzahl wird nach Erfordernis auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><b>\u00a722 \u2013 Kassenpr\u00fcfer<\/b><\/p>\n<p>Die Kontrolle der Rechnungspr\u00fcfung obliegt den von der Mitgliederversammlung dazu bestellten zwei Kassenpr\u00fcfern, incl. eines Vertreters. Sie werden j\u00e4hrlich von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Ein Vorstandsmitglied kann nicht Kassenpr\u00fcfer sein.<\/p>\n<p><b>\u00a723 \u2013 Spielausschuss Seniorenfu\u00dfball<\/b><\/p>\n<p>Der Spielausschuss besteht aus dem Abteilungsleiter Fu\u00dfball und bis zu 2 Beisitzern. Der Spielausschuss wird nach Bedarf vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><b>\u00a724 \u2013 Veranstaltungen<\/b><\/p>\n<p>Dem Vorstand bleibt es \u00fcberlassen festzulegen, welche Veranstaltungen im laufenden Gesch\u00e4ftsjahr abzuhalten sind. Desgleichen ist es Aufgabe des Vorstandes zu entscheiden, in welcher Art und Form sich der Verein bei Veranstaltungen der Gemeinde oder anderer Vereine beteiligt.<\/p>\n<p><b>\u00a725 \u2013 Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereines.<\/li>\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet allj\u00e4hrlich statt und wird zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres durch den Vorstand einberufen.<\/li>\n<li>Die Einberufung hat durch Aushang im Vereinskasten und durch Ver\u00f6ffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Hungen mindestens zwei Wochen vorher zu erfolgen.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Versammlung bei einem Pr\u00e4sidiumsmitglied bzw. der\/die 1.Vorsitzende schriftlich mit kurzer Begr\u00fcndung einzureichen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann als Pr\u00e4senzversammlung oder als virtuelle Mitgliederversammlung abgehalten werden. Zur Pr\u00e4senzversammlung treffen sich alle Teilnehmer der Mitgliederversammlung an einem gemeinsamen Ort. Die virtuelle Mitgliederversammlung erfolgt durch Einwahl aller Teilnehmer in eine Video- oder Telefonkonferenz. Eine Kombination von Pr\u00e4senzversammlung und virtueller Mitgliederversammlung ist m\u00f6glich, indem den Mitgliedern die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet wird, an der Pr\u00e4senzversammlung mittels Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Form der Mitgliederversammlung und teilt diese in der Einladung zur Mitgliederversammlung mit. L\u00e4dt der Vorstand zu einer virtuellen Mitgliederversammlung ein, so teilt er den Mitgliedern sp\u00e4testens eine Stunde vor Beginn der Mitgliederversammlung per E-Mail die Einwahldaten f\u00fcr die Video- oder Telefonkonferenz mit.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a726 \u2013 Inhalt der Tagesordnung<\/b><\/p>\n<p>Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Er\u00f6ffnung und Begr\u00fc\u00dfung durch ein Pr\u00e4sidiumsmitglied bzw. den 1.Vorsitzenden ( = Versammlungsleiter)<\/p>\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bericht des Kassenwartes<\/p>\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bericht des Schriftf\u00fchrers<\/p>\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Berichte der Abteilungsleiter<\/p>\n<p>e)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>f)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Aussprache zu Punkt a \u2013 e<\/p>\n<p>g)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wahl des Wahlausschusses (bei turnusm\u00e4\u00dfigen Vorstandswahlen)<\/p>\n<p>h)&nbsp;&nbsp; Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>i)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wahl des Vorstandes (bei turnusm\u00e4\u00dfigen Vorstandswahlen)<\/p>\n<p>j)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>k)&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge<\/p>\n<ol>\n<li>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme gem. \u00a77 Satz 1 Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter. Beschl\u00fcsse der Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitgliedern.<\/li>\n<li>Der Vorstand ist in seiner Gesamtheit alle 4 Jahre neu zu w\u00e4hlen. In den wahlfreien Jahren entfallen daher die unter Abs. 1 genannten Punkte g) und i).<\/li>\n<li>Die Wahlen erfolgen entweder durch Handzeichen oder schriftlich. Schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn die H\u00e4lfte der anwesenden Mitglieder (Stimmberechtigten) dies verlangt. Die schriftliche Abstimmung hat durch Stimmzettel zu erfolgen. Mitglieder, die in der Mitgliederversammlung nicht anwesend sind, k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem \/ der Versammlungsleiter \/ in schriftlich vorliegt.<\/li>\n<li>Vor jeder Wahl ist ein Wahlausschuss, bestehend aus drei Mitgliedern, durch den Vorstand w\u00e4hlen zu lassen, der die Aufgabe hat, die Wahlen vorzubereiten und durchzuf\u00fchren. Findet sich kein Wahlausschuss wird die Wahl durch den Versammlungsleiter und zwei bisherige Vorstandsmitglieder durchgef\u00fchrt. Die G\u00fcltigkeit der Wahl ist von den Mitgliedern des Wahlausschusses ausdr\u00fccklich dem Schriftf\u00fchrer zu Protokoll zu best\u00e4tigen.<\/li>\n<li>Bei der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, das von dem Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a727 \u2013 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen m\u00fcssen durch den Vorstand einberufen werden, wenn dies im Interesse des Vereines liegt und schriftlich durch begr\u00fcndeten Antrag von mindestens 20% der wahlberechtigten Mitglieder verlangt wird. Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist dann sp\u00e4testens 4 Wochen nach Eingang des Antrages einzuberufen. Die Einladung muss sp\u00e4testens zwei Wochen vorher durch Aushang im Vereinskasten und Ver\u00f6ffentlichung erfolgen.<\/p>\n<p><b>\u00a728 \u2013 Aussch\u00fcsse<\/b><\/p>\n<p>Der Vorstand kann f\u00fcr bestimmte Arbeitsgebiete des Vereins Aussch\u00fcsse einsetzen, die nach seinen Weisungen die ihnen \u00fcbertragenen Aufgaben zu erf\u00fcllen haben.<\/p>\n<h4>D. Schlussbestimmungen<\/h4>\n<p><b>\u00a729 \u2013 Haftpflicht<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr die aus dem Spielbetrieb entstehenden Sch\u00e4den und Sachverluste auf den Sportpl\u00e4tzen und in den R\u00e4umen des Vereines haftet der Verein den Mitgliedern und Nichtmitgliedern nicht.<\/p>\n<p><b>\u00a730 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereines<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur von einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschl\u00fcsse nicht fasst.<\/li>\n<li>Zur Beschlussfassung bedarf es der Ank\u00fcndigung durch Aushang im Vereinskasten und Ver\u00f6ffentlichung mindestens 2 Wochen vorher (\u00a725 Abs.3).<\/li>\n<li>F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung des Vereines werden der 1. Vorsitzende (ein Pr\u00e4sidiumsmitglied), der Kassenwart und der Schriftf\u00fchrer zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach den \u00a7\u00a7 47 ff. BGB.<\/li>\n<li>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereines sowie bei Wegfall seines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Evangelische Kirchengemeinde Trais-Horloff, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke verwenden muss.<\/li>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins oder der Wegfall seines bisherigen Zweckes ist nur m\u00f6glich, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragt und die ordentliche Mitgliederversammlung mit \u00be der Stimmen der erschienenen Mitglieder sie beschlie\u00dft, oder die Zahl der Vereinsmitglieder unter 10 herabsinkt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a731 \u2013 Inkraftreten der Satzung<\/b><\/p>\n<p>Durch die vorstehende, in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 03.09.2021 beratene und beschlossene Satzung, erlischt die, in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 21.01.2011 beschlossene Satzung.<\/p>\n<p>Hungen \/ Trais-Horloff, 03.09.2021<\/p>\n<p><i><span style=\"text-decoration: underline;\">Der Vorstand des TV 1912 Trais-Horloff e.V.<\/span><\/i><\/p>\n<p><em><u>Pr\u00e4sidiumsmitglied&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Pr\u00e4sidiumsmitglied<\/u><\/em><em>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; <u>Pr\u00e4sidiumsmitglied&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Kassenwart:<\/u><\/em><\/p>\n<p>Nicole Kopf&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Alexander Gr\u00fcttner&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Claudia Gr\u00fcttner&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Dorothee Parr<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinssatzung Original vom 19.05.1978, Erg\u00e4nzungen bzw. \u00c4nderungen &#8211; jeweils in der Generalversammlung satzungsgem\u00e4\u00df verabschiedet am: 19.06.1979; 22.05.1981; 11.05.1987; 28.06.2002; 12.06.2009; 21.01.2011; 03.09.2021) &nbsp; A.&nbsp; Allgemeines \u00a7 1 \u2013 Name, Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTV 1912 Trais-Horloff\u201c. 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